Ärzte und Pflegepersonal sind darauf angewiesen, dass alle medizinischen Geräte ihnen zuverlässig bei ihrer täglichen Arbeit im Eingriffs- und Operationsraum und in der Instrumentenaufbereitung zur Verfügung stehen. Gerade im Klinikalltag, mit ständig wechselnden Anforderungen und akuten Notfällen, muss die Technik zu 100 Prozent funktionieren. In diesem hochsensiblen Bereich bedeutet die zuverlässige Qualität unserer Serviceleistung nicht zuletzt die genaueste Kenntnis und Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien.
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Beim Einrichten und Betreiben von Medizinprodukten sind die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere das Wahrnehmen von Betreiberpflichten in Zusammenhang mit der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) zu beachten.
Auf Grundlage dieser Vorgaben unterstützen wir Sie durch umfangreiche Serviceangebote:
Beim Einrichten und Betreiben von Medizinprodukten sind die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere das Wahrnehmen von Betreiberpflichten im Zusammenhang mit der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) zu beachten.
Entsprechend der Bestimmungen der geltenden Unfallverhütungsvorschriften müssen alle medizinischen elektrischen Geräte (aktive Medizinprodukte) nach der DIN EN 62353 überprüft werden. Zuständige Überwachungsbehörden sind die Gewerbeaufsichtsämter sowie die Berufsgenossenschaften.
Prüfintervalle: In der Regel spätestens nach 2 Jahren gemäß DIN EN 62353.
Die messtechnische Kontrolle gemäß §14 MPBetreibV muss an Medizinprodukten der Anlage 2 der MPBetreibV und an allen Medizinprodukten, die nicht in der Anlage 2 der MPBetreibV aufgeführt sind, für die jedoch der Hersteller solche Kontrollen vorschreibt, durchgeführt werden. Die Überprüfung der Reperatur wird durch die Bezirksregierung bzw. Landesbehörden und Landesamt für Mess- und Eichwesen überwacht.
Messtechnische Kontrollen sind durchzuführen z. B. bei Ergometern, Blutdruckmessgeräten, Langzeit-Blutdruckmessgeräten, Uhrthermometern etc.
Prüfintervalle: Die messtechnischen Kontrollen sind innerhalb der in Anlage 2 der MPBetreibV festgelegten Fristen durchzuführen.
Sicherheitstechnische Kontrollen müssen gemäß §11 MPBetreibV an allen Medizinprodukten der Anlage 1 der MPBetreibV und an allen Medizinprodukten für die der Hersteller sicherheitstechnische Kontrollen vorschreibt durchgeführt werden. Die Überprüfung der Geräte wird durch die Behörden überwacht. Sicherheitstechnische Kontrollen sind durchzuführen z.B. bei Defibrillatoren, EKG-Geräten, PCs, Monitoren etc.
Prüfintervalle: In der Regel spätestens nach 2 Jahren gemäß MPBetreibV.
Auf die schnelle Instandsetzung Ihrer medizintechnischen Geräteausstattung müssen Sie sich 100% verlassen können. Als Systemhaus von custo med ist das Fachpersonal unserer Servicewerkstatt für die Gerätereparatur geschult und autorisiert. Wir führen auf Basis der gesetzlichen Richtlinien, Qualitätsnormen und Herstellervorgaben Reparaturen von EKG- über Lungenfunktions-Geräten bis hin zu Ergometrie-Messplätzen durch. Unsere zum Abschluss einer Reparatur durchgeführte Qualitätskontrolle garantiert Ihnen eine einwandfreie Funktion des reparierten Gerätes.
Selbstverständlich sorgen wir für eine kostengünstige Installation unserer Diagnosesysteme bei Ihnen vor Ort, unter Einbeziehung Ihrer individuellen Bedürfnisse im Praxisalltag. Dazu erfolgt eine umfangreiche Einweisung durch unsere qualifizierten Fachberater sowie die Ausstellung einer Konformitätserklärung gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
Unsere langjährige Erfahrung in der Medizintechnik ermöglicht uns eine faire, bedarfsorientierte Beratung mit maßgeschneiderten Lösungen für unsere Kunden. Eine langfristige Zusammenarbeit mit zufriedenen Kunden ist für uns wichtiger, als der kurzfristige Vertriebserfolg. Daher ist ein erstklassiges Preis-Leistungsverhältnis mit bestmöglicher Produkt- und Servicequalität für unsere Kunden eine Selbstverständlichkeit.